Kein Platz für Lebensqualität im Sozialgesetzbuch
Viele autistische Menschen benötigen Hilfe. Nicht nur wegen dem Autismus selbst, sondern auch wegen der Folgen, die sich daraus über viele Jahre entwickelt haben. Die aktuellen Regelungen gestehen den Betroffenen Hilfen nur zu, die nach wirtschaftlichen Interessen ausgerichtet sind….
Autismus ist eine Behinderung und keine Krankheit.
Die Einstufung des Autismus als Behinderung entspricht nicht meiner persönlichen Meinung, sie ist aber eine rechtliche Tatsache mit weitgehenden Folgen: Wenn Therapien benötigt werden, sind nicht die Krankenkassen zuständig, sondern das Sozialamt. Geregelt ist dies im 12. Buch des Sozialgesetzes, in der “Eingliederungshilfe für Behinderte”.
Was steht im Gesetz?
Hier ein Auszug aus §54 , SGB XII
(1) Leistungen der Eingliederungshilfe sind neben den Leistungen nach den §§ 26, 33, 41 und 55 des Neunten Buches insbesondere
1.
Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu; die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht bleiben unberührt,
2.
Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule,
3.
Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit,
4.
Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten nach § 56,
5.
nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben.
Wie wird diese Regelung von den Behörden angewendet?
Die Formulierung des Gesetzes ist sehr auf das Arbeitsleben fixiert. Die Behörden, die natürlich versuchen, zu sparen, genehmigen damit Hilfe nur noch, wenn sie unmittelbar der Schulbildung, Ausbildung oder dem Berufsleben dient. §53 nennt noch die “Teilnahme an der Gemeinschaft”, jedoch wird dies auf Grund der ausführlicheren Darstellung in §54 meist auch nur auf berufliche Aspekte bezogen.
Folgen für Betroffene
Für beruflich integrierte Betroffene wird die Beantragung der Leistungen schwierig, sie gelingt nur, wenn man das Amt davon überzeugen kann, dass so ein Beitrag zum Erhalt der Berufstätigkeit möglich ist. Personen, die arbeitslos sind und denen man auf Grund ihres Alters keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt mehr zugesteht, werden die Leistungen regelmässig verweigert. Selbst wenn Leistungen genehmigt werden, dies ist selbst bei Kindern nicht immer selbstverständlich, so können nur Leistungen übernommen werden, deren Ziel die Integration ist. In der Praxis bedeutet das, dass andere Therapien als Verhaltenstherapie mit dem Ziel der Anpassung an Gesellschaft, Schule und Beruf nicht möglich sind.
Was wird nicht übernommen?
Alle Therapien, die nicht der beruflichen oder schulischen Integration dienen. Viele Betroffene haben gerade durch Jahrelanges nicht Wissen und durch mangelnde Akzeptanz in der Gesellschaft einen grossen Lidensdruck. Auch die Diagnose selbst stellt für einige eine Belastung dar, die verarbeitet werden muss. Das Selbstbewusstsein ist stark angegriffen und viele stehen, wenn sie von ihrer Familie getrennt sind, völlig alleine dar, weil es ihnen nicht möglich ist, Freundschaften zu knüpfen und sich ein soziales Netz aufzubauen. Bei all diesen Problemen können Therapien und andere Angebote helfen. Nichts davon ist durch das SGB abgedeckt. Hierbei geht es um Lebensqualität, und zwar nicht in übersteigerter Form, sondern im Rahmen des Ausgleiches vorhandener Nachteile.
Wie kommt der Einzelne zu seinem Recht?
Nur sehr schwierig. Die Tatsache, dass es eben nicht über die Krankenkasse läuft, bedeutet, dass man nicht einfach seine Karte vorlegen kann und alles ist erledigt. Es müssen Anträge geschrieben werden, Gutachten ausgestellt und abgewartet werden und man ist in vielen Fällen dem Gutdünken von Sachbearbeitern ausgeliefert. Vor allem, wenn es nicht (nur) um berufliche Ziele geht, hat der Betroffene ein Problem. Oft werden sogar lange und frustrierende Widerspruchs- oder gar Gerichtsverfahren nötig, die nicht nur teuer sind, sondern die Betroffenen auch psychisch stark belasten und die Hilfe über lange Zeit verzögern, wenn sie nicht sogar endgültig scheitern.
Kein Anspruch auf Verbesserung der Lebensqualität
Die Sicherung der Lebensqualität ist keineswegs ein Luxus. In vielen Bereichen erachten wir sie als Selbstverständlich. Wer wäre einverstanden, wenn man allen Rentnern jeden Euro über den Sozialhilfesatz und Arztbesuche verweigern würde, weil sie ja ebenfalls im Arbeitsleben nicht mehr integrierbar sind? Wir “menschlich” wäre eine “Satt und Sauber Pflege”, die chronisch Kranken, die nicht mehr arbeiten können, jede Erleichterung verweigert? Es geht nicht darum, ein “tolles Leben” zu ermöglichen, sondern darum, einen Zustand der Menschenwürde, und das geht über das blosse überleben hinaus, zu ermöglichen. Genau wie viele Gebrechen des Rentners durch das Arbeitsleben und damit letztlich durch die Gesellschaft entstanden sind, so sind auch viele Probleme, mit denen sich Menschen mit dem Asperger Syndrom befassen müssen, nur im Zusammenhang mit der Gesellschaft entstanden. Damit trägt die Gesellschaft auch eine Verantwortung. Auch wir sind Bestandteil der Gesellschaft, das merke ich nicht zuletzt an den Steuern auf meiner Gehaltsabrechnung. So sollte die Gesellschaft uns auch wahrnehmen.
Gelungene Integration bedeutet mehr als einen Schulabschluss und einen Arbeitsplatz!
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